Am Abend des 25. Januar 1933, wenige Tage vor der Machtübergabe an Adolf Hitler, verübte die sächsische Polizei bei einer Veranstaltung des Kampfbunds gegen den Faschismus (KgdF) im Dresdner Keglerheim ein Blutbad. Nachdem ein Redner zum kämpferischen Widerstand gegen die erstarkende NS-Bewegung aufgerufen hatte, räumte die Polizei den Saal auf mörderische Weise und gab 80 Schüsse in die Menge ab. Neun Teilnehmer wurden getötet, viele weitere Menschen teils schwer verletzt.

Die Rote Hilfe Deutschland (RHD) beteiligte sich maßgeblich an der folgenden Protestkampagne. Sie setzte einen eigenen Untersuchungsausschuss ein, der aber seine Ergebnisse nicht mehr öffentlich bekanntgeben durfte: Die Versammlung am 12. Februar 1933, bei der unter anderem Augenzeug*innen über die tödlichen Schüsse berichten sollten, wurde von den Behörden untersagt. Dagegen protestierte der RHD-Unterbezirk Dresden mit diesem Flugblatt, das nochmals den brutalen Polizeieinsatz und die folgenden Proteste schildert und aus der Verbotsverfügung gegen die Kundgebung zitiert.

Außerdem veröffentlichte der Zentralvorstand der RHD die Broschüre „Das Blutbad in Dresden“, eine Sondernummer der Zeitung „Tribunal“ sowie verschiedene Flugblätter in Millionenauflage, darunter das Flugblatt „Schwarzer Mittwoch in Dresden“. Es nennt die Namen der Ermordeten mit einem nur knappen Hinweis auf den eigentlichen Vorfall, der allgemein bekannt war, und ist in erster Linie ein Beitrittsformular. Die RHD versuchte mit diesem Flugblatt, am Vorabend des NS-Faschismus weitere Mitglieder zu werben.

 

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