Textbeiträge

Als 1929 nach dem „Berliner Blutmai“ – einem mörderischen

Polizeiangriff auf die verbotenen 1.-MaiDemonstrationen mit

dutzenden Toten und hunderten Verletzten – der Rote

Frontkämpferbund (RFB) verboten wurde, folgten massive

staatliche Verfolgungen. Angesichts der zahlreichen

Verhaftungen, Prozesse und Verurteilungen von RFB-Mitgliedern,

für die die Rote Hilfe juristische und finanzielle Unterstützung

ebenso wie Öffentlichkeitsarbeit leistete, musste sich die

KPD-nahe Bewegung wieder stärker mit der Möglichkeit

eines Verbots befassen.

 

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Vor 1933 spielte der kleine Bezirk Saargebiet eher eine

Nebenrolle in der Roten Hilfe Deutschlands (RHD). In

dieser spät industrialisierten und katholisch geprägten

Bergbauregion war die ArbeiterInnenbewegung erst

verzögert entstanden, und zudem prägten nationalistische

Töne die politische Debatte, seit das Saarland gemäß

des Versailler Friedensvertrags unter Völkerbundmandat

mit französischer Führung gestellt worden war. Da auch

die SPD erst im 20. Jahrhundert Fuß gefasst hatte und

die gewaltige Zahl der Arbeitslosen eher mit den

KommunistInnen sympathisierte, erlebte die KPD einen

enormen Aufschwung und stellte ab 1928 die zweitstärkste

Fraktion im Landesrat, übertroffen nur von der katholischen

Zentrumspartei.

 

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Durch den Sonderstatus des Saargebiets, das bis Anfang

1935 unter dem Mandat des Völkerbunds stand, waren die

Nazis hier noch nicht ab 1933 an der Macht, weshalb die

Region nicht nur zu einem Fluchtziel vieler politisch

Verfolgter, sondern auch zur Drehscheibe des

Widerstands wurde. Von hier aus unterstützten alle

antifaschistischen Organisationen, darunter auch die

Rote Hilfe Deutschlands (RHD), die illegalen Gruppen

im Reichsgebiet organisatorisch, finanziell und mit

eingeschmuggelten Druckschriften. Für die RHD im

Saargebiet bildeten zudem die materielle Hilfe für die

EmigrantInnen sowie die Aufklärungsarbeit über den

NS-Terror zentrale Aufgaben. 

 

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Bereits vor der Gründung der Roten Hilfe Deutschlands (RHD)

im Herbst 1924 spielten Frauen eine zentrale Rolle in der

organisierten Solidaritätsarbeit. Mit der im Mai 1919 initiierten

„Münchner Frauenhilfe für politische Gefangene“ um Rosa

Aschenbrenner existierte zudem mehrere Jahre lang eine

rein weibliche parteienübergreifende Gruppierung, die

Hilfsgüter an die inhaftierten RäterepublikanerInnen und ihre

Familien verteilte.

 

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 Der Bezirk Berlin-Brandenburg, der
zeitweise auch Pommern umfasste,
war stets eine der stärksten Gliede-
rungen der Roten Hilfe Deutschlands
(RHD) und hatte im Sommer 1932 mit
95.021 Individualmitgliedern in 477
Ortsgruppen und hunderttausenden
BeitragszahlerInnen in Kollektivmit-
gliedschaften den Spitzenplatz inne.
Eine Eigenheit waren sicherlich die
extremen Unterschiede zwischen der
Metropole Berlin, die neben äußerst
aktiven Basisstrukturen auch den Sitz
des RHD-Zentralvorstands aufwies,
und den Ortsgruppen in den länd-
lichen Gebieten Brandenburgs und
Pommerns, die gegenüber der Haupt-
stadt in den Hintergrund gerieten.
„

 

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Silke Makowski, Hans-Litten-Archiv

 

Mit der Machtübertragung an die Nazis rückten vom ersten Tag an die Parteien und Verbände der ArbeiterInnenbewegung ins Visier des Repressionsapparats. Insbesondere der KPD nahestehende Gruppierungen wie die Rote Hilfe Deutschlands (RHD) waren mit brutalen Angriffen auf ihre Einrichtungen und Einzelmitglieder konfrontiert.

Link zum Artikel: "Theo"

 

 

Seit Ende 2017 erscheint in der Rote Hilfe Zeitung die Rubrik „Aus roter Vorzeit“, die sich der antifaschistischen Widerstandsarbeit der Roten Hilfe Deutschlands ab 1933 widmet. Schlaglichtartig werden die Strukturen in einzelnen Bezirken oder Städten gewürdigt und wichtige AktivistInnen vorgestellt. Neben bereits in der Forschung untersuchten Netzwerken und ProtagonistInnen werden auch Zellen und Zusammenschlüsse behandelt, die weitgehend vernachlässigt wurden und nur in Gerichtsakten oder Archivmaterial überliefert sind. Die regionale, zeitliche und organisatorische Bandbreite – vom Übergang in die Illegalität im Ruhrgebiets oder in Bremen über illegale RHD-Gruppen in südhessischen Landgemeinden 1934 bis hin zu den späten Solidaritätskomitees in Ostsachsen 1936/37 – zeigen die Vielfalt der Roten Hilfe im Untergrund. Die bisher erschienenen Artikel, die fortlaufend durch die aktuellen Neuerscheinungen ergänzt werden, sind nun als PDFs abrufbar.

 

RHD_Bergstraße_RHZ_3-2020

 

RHD_Speyer_RHZ_2-2020

 

RHD_Ostsachsen_RHZ_1-2020

 

RHD_Sachsen_Leipzig_RHZ_4-2019

 

RHD_Niederrhein_RHZ_3-2019

 

RHD_Hessen-Frankfurt_RHZ_2-2019

 

RHD_Bremen_RHZ_1-2019

RHD-Mannheim_RHZ_4-2018

 

RHD_Nürnberg-Fürth_RHZ_2018

 

RHD_Stuttgart_RHZ_2018

 

RHD_Ruhr_RHZ_2017

 

„Stets bereit!" - Die Kindergruppen der Roten Hilfe Anfang der 30er Jahre

Dem Hans-Litten-Archiv ist es gelungen, eine seltene historische Photographie von einer Kindergruppe der Roten Hilfe Dresden-Plauen Anfang der 1930er Jahre für seine Sammlung zu erstehen. Solche Pioniergruppen der Roten Hilfe wurden nach einer „Internationalen Kinderwoche“ im Mai 1931 von der Roten Hilfe Deutschlands (RHD) aufgebaut. Zur Begründung hieß es: „Durch die christlich-bürgerlichen, sozialdemokratischen und faschistischen Kinderverbände werden große Massen von Arbeiterkindern von der Klassenkampfideologie ferngehalten und der kapitalistischen Ausbeutung gefügig gemacht. Diesen Bestrebungen muss durch die Schaffung von revolutionären Arbeiterkinderorganisationen energisch entgegengetreten werden, um die Kinder der klassenbewussten Arbeiterschaft durch revolutionäre Erziehung für den politischen Kampf zu schulen und sie dem Einfluss der gegnerischen Kinderverbände zu entreißen.“

 
DDR-Briefmarke zum 80. Geburtstag von Karl Liebknecht

Gerichtssaal als Tribüne - Der Hochverratsprozeß gegen Karl Liebknecht vor 100 Jahren

Wenige Prozesse im deutschen Kaiserreich fanden so viel internationale Beachtung wie der Hochverratsprozeß gegen Karl Liebknecht vor dem Leipziger Reichsgericht im Oktober 1907. Dieses Verfahren, über dessen Verlauf sich Kaiser Wilhelm II. telegraphisch Bericht erstatten ließ, ist zugleich ein glänzendes Beispiel für die politische Verteidigung eines Revolutionärs vor der bürgerlichen Justiz. Gegenstand der Anklage war Liebknechts im Februar 1907 erschienene Schrift »Militarismus und Antimilitarismus unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Jugendbewegung«, in der er den inneren und äußeren Militarismus verschiedener Länder, insbesondere Preußen-Deutschlands, analysierte und sich für eine antimilitaristische Agitation der Sozialdemokratie unter der wehrpflichtigen Jugend aussprach. Auf Antrag des preußischen Kriegsministers Karl von Einem vom 17. April ließ Oberreichsanwalt Justus von Olshausen die Broschüre beschlagnahmen und leitete einen Prozeß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ein.

 

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