Als 1929 nach dem „Berliner Blutmai“ – einem mörderischen

Polizeiangriff auf die verbotenen 1.-MaiDemonstrationen mit

dutzenden Toten und hunderten Verletzten – der Rote

Frontkämpferbund (RFB) verboten wurde, folgten massive

staatliche Verfolgungen. Angesichts der zahlreichen

Verhaftungen, Prozesse und Verurteilungen von RFB-Mitgliedern,

für die die Rote Hilfe juristische und finanzielle Unterstützung

ebenso wie Öffentlichkeitsarbeit leistete, musste sich die

KPD-nahe Bewegung wieder stärker mit der Möglichkeit

eines Verbots befassen.

 

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